Preise

Kanton Aargau

Gemäss dem Tarifvertrag des Kantons Aargau / Aufgrund der ärztlichen Spitexverordnung.
Die Differenz zwischen den Normkosten und dem Beitrag der Versicherer wird durch die anspruchberechtigte Person und die Wohnsitzgemeinde getragen. Die Patientenbeteiligung beträgt 20% des Beitrags des Versicherers, jedoch höchstens den Differenzbetrag. Zusätzlich wird die Patientenbeteiligung gemäss § 32 Abs. 1 der Pflegeverordnung auf CHF 15.95.- pro Tag limitiert.

MassnahmenKrankenkassen Privat
Abklärung und/oder BeratungCHF 79.80 / StundeCHF 79.80 / Stunde
Untersuchung und/oder BehandlungCHF 65.40 / StundeCHF 65.40 / Stunde
GrundpflegeCHF 54.60 / StundeCHF 54.60 / Stunde
Haushaltpflege---CHF 44.00 / Stunde
12h bzw. 24h Präsenz und Pflege---auf Anfrage

Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes werden keine Anfahrtsspesen oder sonstige Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Alle von der Krankenkasse nicht anerkannten Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag genommen.