Preise
Kanton Aargau
Gemäss dem Tarifvertrag des Kantons Aargau / Aufgrund der ärztlichen Spitexverordnung.
Die Differenz zwischen den Normkosten und dem Beitrag der Versicherer wird durch die anspruchberechtigte Person und die Wohnsitzgemeinde getragen. Die Patientenbeteiligung beträgt 20% des Beitrags des Versicherers, jedoch höchstens den Differenzbetrag. Zusätzlich wird die Patientenbeteiligung gemäss § 32 Abs. 1 der Pflegeverordnung auf CHF 15.95.- pro Tag limitiert.
Massnahmen | Krankenkassen | Privat |
---|---|---|
Abklärung und/oder Beratung | CHF 79.80 / Stunde | CHF 79.80 / Stunde |
Untersuchung und/oder Behandlung | CHF 65.40 / Stunde | CHF 65.40 / Stunde |
Grundpflege | CHF 54.60 / Stunde | CHF 54.60 / Stunde |
Haushaltpflege | --- | CHF 44.00 / Stunde |
12h bzw. 24h Präsenz und Pflege | --- | auf Anfrage |
Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes werden keine Anfahrtsspesen oder sonstige Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Alle von der Krankenkasse nicht anerkannten Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag genommen.