Preise
Kanton Zürich
Gemäss dem Tarifvertrag des Kantons Zürich / Aufgrund der ärztlichen Spitexverordnung.
Leistungen nach Art.7 KVL werden von allen Krankenkassen übernommen. Die Pflegebedürftigen bezahlen eine Patientenbeteiligung von CHF 7.65.- pro Tag; dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise. Pro Einsatz werden minimal 10 Minuten in Rechnung gestellt. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.
Massnahmen | Krankenkassen | Privat |
---|---|---|
Abklärung und/oder Beratung | CHF 76.90 / Stunde | CHF 76.90 / Stunde |
Untersuchung und/oder Behandlung | CHF 63.00 / Stunde | CHF 63.00 / Stunde |
Grundpflege | CHF 52.60 / Stunde | CHF 52.60 / Stunde |
Haushaltpflege | CHF 44.00 / Stunde | CHF 44.00 / Stunde |
12h bzw. 24h Präsenz und Pflege | --- | auf Anfrage |
Für Leistungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes werden keine Anfahrtsspesen oder sonstige Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Alle von der Krankenkasse nicht anerkannten Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit allen Beteiligten in Auftrag genommen.